Was bedeutet das Ampel-Aus für die Förderungen?

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Wärmepumpen Förderung 2024 - Infos zur staatlichen Förderung

Alle Infos zur Wärmepumpenförderung 2024. Voraussetzung, Förderungshöhe, etc. Jetzt informieren und Geld sparen!

Wärmepumpen Förderung 2024 - Infos zur staatlichen Förderung

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In Zeiten steigender Energiekosten und wachsendem Umweltbewusstsein ist es wichtiger denn je, effiziente und nachhaltige Heizsysteme einzusetzen. Eine beliebte Alternative zu herkömmlichen Heizungen sind Wärmepumpen. Diese nutzen die Umweltwärme aus Boden, Wasser oder Luft und wandeln sie in wohlige Wärme für das Zuhause um. Doch der Einbau einer Wärmepumpe bedeutet in der Regel auch eine finanzielle Investition. Um den Umstieg auf diese moderne Heiztechnologie attraktiver zu gestalten, gibt es staatliche Förderungen. In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur staatlichen Förderung von Wärmepumpen und erfahren, wie Sie von den finanziellen Unterstützungen profitieren können.

Wärmepumpen Förderungen in 2024 - Voraussetzung 

​In Deutschland ist die Nachfrage nach Wärmepumpen in den letzten Jahren stark gestiegen. Grund dafür sind nicht nur die umweltfreundlichen Eigenschaften dieser Heizsysteme, sondern auch die Unterstützung durch staatliche Förderungen. Doch wie sieht die Situation im Jahr 2024 aus?

Heizungsförderungen, das bedeutet 

- Tausch von Heizkörpern
- Heizkörperventilen
- Umstieg von Heizkörper auf Fußbodenheizung 

erfolgen seit dem 01.01.2024 nur noch über die KfW und werden durch das Zuschussprogramm 458 geregelt. 

Darunter gelten im laufe des Jahres folgende Personen als antragsberechtigt

Sofort: Von nun an können Personen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind, Anträge stellen.

Ab Mai 2024 werden Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) oder Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland sind und Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchführen, antragsberechtigt sein.

Ab August 2024 können Privatpersonen, die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern oder von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind und Maßnahmen am Sonder­eigentum umsetzen, Anträge stellen.

Um von den Förderungen im Jahr 2024 profitieren zu können, sollten Hausbesitzer und Bauherren frühzeitig Informationen einholen und ihre Planungen darauf ausrichten. Eine Beratung bei Fachleuten oder Energieagenturen kann dabei hilfreich sein. Zudem sollten alle Voraussetzungen und erforderlichen Maßnahmen erfüllt werden, um die Fördermittel beantragen zu können. Denn Wärmepumpen Förderungen bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern tragen auch zur nachhaltigen Nutzung von Energie bei. Wir bei estonteco beraten Sie hierbei gerne.

Förderungshöhe in 2024

Für den Heizungstausch bietet die KfW einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent, maximal jedoch 30.000 Euro. Bei einer 70-prozentigen Förderung können Sie bis zu 21.000 Euro erhalten. Dieser Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent sowie verschiedenen Bonusförderungen zusammen.

Klimabonus

Der Klimabonus, auch bekannt als Geschwindigkeitsbonus, gilt für den Austausch funktionstüchtiger Heizungen wie Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen. Eine Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe ist erforderlich. 

Einkommensbonus

Der Einkommensbonus von 30 Prozent richtet sich an Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro brutto im Jahr und erfordert den Nachweis der Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre.

Effizienzbonus

Der Effizienzbonus von 5 Prozent gilt für effiziente Wärmepumpen mit bestimmten Eigenschaften. Beim Einbau einer Biomasseheizung können Sie einen Emmissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro erhalten. Die Förderungen können kumuliert werden, jedoch darf die Gesamtförderung nicht mehr als 70 Prozent der Kosten oder 30.000 Euro übersteigen, außer bei Biomasseheizungen mit Emmissionsminderungszuschlag, wo bis zu 23.500 Euro möglich sind.

Wärmepumpen Förderung in Berlin und Brandenburg

Die Förderung von Wärmepumpen hat in Berlin und Brandenburg eine hohe Bedeutung. Die Bundesregierung setzt verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen, um den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) gibt es klare Zuständigkeiten für die Förderung von Wärmepumpen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Komplettsanierungen und Neubauten (siehe oben).​


ENEO – Förderung von Energieberatung und Energiegutachten


Das Förderprogramm ENEO in Berlin unterstützt Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und private Immobilieneigentümer bei Energieberatungen und Energiegutachten. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, CO2-Emissionen zu reduzieren und Energiesparmaßnahmen zu fördern.
ENEO bietet großzügige Zuschüsse für energetische Untersuchungen, Energiekonzepte und Beratungen zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen.

Für Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnimmobilien in Berlin, einschließlich Vermietern, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Privatinvestoren, steht die Förderung zur Verfügung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude.

Die ENEO Förderung bietet Ihnen die Möglichkeit, professionelle Energieberatung und -gutachten in Anspruch zu nehmen, um fundierte Entscheidungen für Ihre Gebäudeenergieeffizienz zu treffen und langfristig Kosten zu sparen. Nutzen Sie diese Fördermöglichkeit, um Ihre Immobilie optimal auf die Anforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes auszurichten.

Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das Bundesförderprogramm für Energieberatung in Wohngebäuden, bekannt als EBW, folgt den Richtlinien der Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan).

Die Förderung richtet sich an bestehende Wohngebäude, für die die Baugenehmigung mindestens vor 10 Jahren erteilt wurde.

Anträge auf Fördermittel können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Förderung für eine Energiesparberatung vor Ort variiert je nach Objekttyp:

Ein- oder Zweifamilienhäuser: bis zu 1.300 €
Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten: bis zu 1.700 €
Zulage für die Erläuterung auf einer WEG-Versammlung: bis zu 500 €

In der Regel werden bis zu 80 % der Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) als Zuschuss gezahlt.

Fazit 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bedeutung energieeffizienter Heizsysteme nicht unterschätzt werden darf, und Wärmepumpen sind eine hervorragende Möglichkeit, dies zu erreichen. Mit ihrer Fähigkeit, erneuerbare Energie aus der Umwelt zu gewinnen, bieten Wärmepumpen eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizmethoden. Auch die finanziellen Vorteile von Wärmepumpen sind nicht zu vernachlässigen.

Durch die oben genannten staatlichen Förderungen können Sie bei einer Umrüstung auch einiges an Geld sparen. Also seien Sie schnell!

Für weiter Informationen bezüglich der Genehmigung sehen Sie hier.

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